Kosten, Finanzierung und Rechtsschutzversicherung
Viele Mandanten scheuen aus Kostengründen den Gang zum Anwalt. Das ist im Strafrecht oft der falsche Weg. Eine professionelle Verteidigung kann teure Folgen (hohe Geldstrafen, Freiheitsentzug, Jobverlust) verhindern.
So klären wir die Finanzierung:
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Erstkontakt:
Schildern Sie Ihren Fall kurz per E-Mail. Wir unterbreiten Ihnen zeitnah ein transparentes Honorarangebot.
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Rechtsschutzversicherung:
Diese übernimmt die Kosten oft bei
fahrlässigen
Taten (z. B. im Straßenverkehr). Bei vorsätzlichen Delikten besteht meist kein Schutz.
Bitte prüfen Sie Ihren Vertrag vorab.
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Pflichtverteidigung:
Bei schweren Vorwürfen (Verbrechen, Haftbefehl) oder komplexen Verfahren bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kosten trägt dann zunächst der Staat.
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Prozesskostenhilfe:
Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe für die Wahlverteidigung.
Wichtiger Hinweis:
Klären Sie den Versicherungsschutz frühzeitig, aber lassen Sie sich davon nicht von einer notwendigen Verteidigung abhalten. Ein verlorenes Strafverfahren kostet langfristig mehr als jedes Honorar.