Aus Überzeugung: Ihr Strafverteidiger aus Heilbronn
Sie werden einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt:
- Haben Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten?
- Werden Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt?
- Liegt eine Anklage oder gar schon ein Urteil oder ein Strafbefehl gegen Sie vor?
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an! Tel. 07131 8878853
Bürozeiten: montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr
Sie finden Sie uns in der Kilianstr. 19 in 74072 Heilbronn
Es geht auch anders, doch so geht es auch (nach Bert Brecht):
1. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall unter info@strafverteidigung-heilbronn.de oder vereinbaren Sie einen Telefontermin mit meinem Büro unter 07131 8878853.
2. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für Strafverteidigung.
Hinweis: Pflichtverteidigung wird in nur besonderen Fällen gewährt, zB bei einer Verhaftung, Verbrechen. Prozesskostenhilfe gibt es in der Strafverteidigung nicht und Rechtsschutzversicherungen greifen ebenfalls nur in besonderen Fällen, zB Fahrlässigkeit ein. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, bevor Sie einen Termin vereinbaren wollen.
Strafverteidigung ist Kampf um die Rechte des Beschuldigten
Während der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die Verfolgungs- und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten.
Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
— Rechtsanwalt Hans Dahs (1969)
Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf mein Expertise.
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann. Jeder hat seine Stärken, meine ist die Strafverteidigung.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Heilbronn!
Den Termin erhalten Sie meist noch am selben Tag.
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt immer einen Termin! Tel. 07131 8878853
24/7-Strafverteidiger-Notruf: 0177 1800285
Aus der lokalen Presse
(Auswahl)
- Sechseinhalb Jahre Haft für fast tödliche Attacke auf Ehefrau, Heilbronner Stimme vom 22.04.2021
- Aus dem Gefängnis Säure-Anschlag auf Ex-Ehefrau geplant, Heilbronner Stimme vom 14.10.2020
- Haftstrafen für Drogenschmuggel ins Heilbronner Gefängnis, Heilbronner Stimme vom 06.11.2019
- Gefängnisstrafe für Teenager: 16-jähriger weint nach dem Urteil, Heilbronner Stimme vom 08.06.2018
- Freispruch im Prozess um Menschenhandel, Heilbronner Stimme vom 05.09.2017
- Mord in Weststraße: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe, Heilbronner Stimme vom 27.06.2016
Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren
Für die in Ihrer Strafsache anstehende Hauptverhandlung möchte ich Ihnen den Gang der Hauptverhandlung erläutern und einige Verhaltenstipps geben, damit Sie sich in aller Ruhe entsprechend darauf vorbereiten können.
Ablauf der Hauptverhandlung
An der Hauptverhandlung nehmen neben dem Gericht noch andere Personen teil: Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Protokollführer, sowie ggf. die Zeugen sowie der evtl. vom Gericht bestellte/geladene Sachverständige. Darüber hinaus sind die Verhandlungen in der Regel öffentlich, d.h. es können sich interessierte Bürger als Zuschauer im Gerichtssaal befinden.
Zunächst wird die Sache aufgerufen
Im Anschluss daran wird der Vorsitzende die Sitzung eröffnen. In der Regel wird der Vorsitzende nun die bei Aufruf der Sache erschienenen Zeugen über ihre Rechte und Pflichten belehren und sie sodann bitten, vor dem Verhandlungssaal bis zum Aufruf und somit zum Beginn ihrer mündlichen Vernehmung zu warten. Sind die Zeugen für einen späteren Zeitpunkt geladen, wird deren Belehrung nachgeholt.
Nach der Zeugenbelehrung werden Ihre Personalien (Name, Wohnort und Geburtsdatum) festgestellt.
Hierzu müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen, auch wenn Sie ansonsten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen wollen.
Anschließend verliest der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Anklage und der Vorsitzende stellt fest, dass und wann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen worden ist.
Verhaltenstipps für die Hauptverhandlung
- Kommen Sie pünktlich zur Hauptverhandlung!
- Entsorgen Sie Ihr Kaugummi und nehmen Sie Ihre nichtreligiös motiviert getragene Kopfbedeckung ab!
- Erheben Sie sich, wenn das Gericht den Verhandlungssaal betritt oder verlässt.
- Sprechen Sie den Richter nicht mit „Euer Ehren“ oder „Hohes Gericht“ an (dies entstammt amerikanischen Filmen oder Serien)! Die korrekte Anrede lautet: „Herr/Frau Richter:in“ oder Herr/Frau Vorsitzende/r“!
- Während der Hauptverhandlung sollten Sie jegliche Zwischenrufe, Bemerkungen oder Kommentierungen zu Äußerungen des Gerichts oder aber während der Zeugenvernehmung(en) unterlassen.
- Zur Urteilsverkündung stehen Sie bitte auf! Unterbrechen Sie den Vorsitzenden während der Urteilsverkündung nicht!
- Im Falle einer Verurteilung gilt: Unterlassen Sie nach der Verhandlung alles, was als Bedrohung oder Beleidigung gegenüber dem Geschädigten oder gegenüber den Zeugen aufgefasst werden könnte.