Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie schon einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger benötigen, brauchen Sie ihn ganz bestimmt:
Es ist Ihr gutes Recht in jeder Lage des Verfahrens – besser früher als zu spät – einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Das Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn diese Entscheidung darf von der Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rufen Sie uns an! Tel. 07131 8878853
Bürozeiten: montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr
Sie finden Sie uns in der Kilianstr. 19 in 74072 Heilbronn
Es geht auch anders, doch so geht es auch (nach Bert Brecht):
1. Schildern Sie uns kurz Ihren Fall unter info@strafverteidigung-heilbronn.de oder vereinbaren Sie einen Telefontermin mit meinem Büro unter 07131 8878853.
2. Wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für Strafverteidigung.
Hinweis: Pflichtverteidigung wird in nur besonderen Fällen gewährt, zB bei einer Verhaftung, Verbrechen. Prozesskostenhilfe gibt es in der Strafverteidigung nicht und Rechtsschutzversicherungen greifen ebenfalls nur in besonderen Fällen, zB Fahrlässigkeit ein. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, bevor Sie einen Termin vereinbaren wollen.
Während der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren die Verfolgungs- und dem Gericht die Aufklärungspflicht zukommt, sichert der Strafverteidiger als Gegengewicht die Verfahrens- und die Abwehrrechte des Mandanten.
Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.
— Rechtsanwalt Hans Dahs (1969)
Im Strafrecht steht für den Mandanten meist „alles auf dem Spiel“, so dass der teuerste Rat nicht selten der ist, sich einen schlechten Ratgeber gesucht zu haben. Vertrauen Sie daher nicht irgendeinem Anwalt, sondern auf mein Expertise.
Professionelle und seriöse Strafverteidigung erfordert heute neben der spezialisierten Beschäftigung mit den Feinheiten des Strafrechts und Strafverfahrensrechts ein hohes Maß an Beharrlichkeit, Menschenkenntnis sowie Lebenserfahrung – jedenfalls Fähigkeiten, die man nicht in einem Fachanwaltslehrgang erlernen kann. Jeder hat seine Stärken, meine ist die Strafverteidigung.
Sie erlauben, wenn ich die üblichen, floskelartigen Standardangaben überspringe und Ihnen direkt erzähle, was mich ausmacht?
Verlieren? Ich verliere doch nicht - ich gewinne! Ich gewinne! Ich bin Anwalt. Fälle zu gewinnen ist mein Job. Ich trete nicht an, um zu verlieren. (Kevin Lomax, in dem FiIm: Im Auftrag des Teufels, Originaltitel: The Devil's Advocate, 1997)
Besser als in diesem Zitat lässt es sich nicht ausdrücken, wofür ich stehe, wer ich bin und was mir wichtig ist. Ich bin Anwalt und Fälle zu gewinnen ist mein Job. Rechnen Sie damit, dass ich meinen Mund nicht halte und keine Scheu vor der Auseinandersetzung mit der Gegenseite habe und bis zum Schluss kämpfen werde.
Rechnen Sie auch damit, dass ich zu jeder Zeit Ihre Sorgen rund um Ihr Anliegen im Auge habe.
Sie suchen einen Rechtsanwalt. Keinen Kumpel.
Sollten Sie Interesse haben zu erfahren, wo ich studiert habe oder welchen Hobbies ich nachgehe, fragen Sie mich einfach persönlich.
Rechtsanwalt Talip Öz
Fachanwalt für Strafrecht
Ablauf einer Hauptverhandlung im Strafverfahren